Bevor Sie eine Therapie beginnen können, bedarf es laut Gesetzgeber mindestens 50 Minuten „Sprechstunde“. Diese soll dazu dienen, eine erste Diagnose zu finden und Sie zum weiteren Vorgehen zu beraten. Das kann auch heißen, dass Psychotherapie gar nicht die geeignete Unterstützung für Sie ist, sondern es zunächst einer Reha oder eines Entzugs bedarf. Das kann aber auch heißen, dass Sie in einer Sozialstelle oder bei der Elternberatung besser aufgehoben sind. Auch andere Alternativen sind möglich und können in der Sprechstunde besprochen werden.
Die Krankenkasse zahlt bis zu 150 Minuten dieser sogenannten „Sprechstunde“ bei einem·einer Therapeut·in. Wenn Sie sich dann für eine·n andere·n Therapeut·in entscheiden, haben Sie erneut 150 Minuten Sprechstunde zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Krankenkasse die Kosten hierfür dann nicht übernimmt, wenn Sie gleichzeitig stationär im Krankenhaus oder teilstationär in einer Tagesklinik sind! Das gilt auch für den Entlassungstag.
Wenn sich aus der Sprechstunde ergibt, dass eine Psychotherapie für Sie sinnvoll ist, bekommen Sie ein entsprechendes Formular ausgestellt, welches Ihnen bei der Suche nach einem Therapieplatz behilflich sein soll. Darauf sind die Diagnose, aber auch die empfohlenen Maßnahmen notiert. Ein Anspruch auf einen Therapieplatz bei dem·der Therapeut·in, bei dem·der Sie die Sprechstunde gemacht haben, entsteht dadurch nicht. Die Wartezeiten für einen Therapieplatz beträgt oftmals mehrere Monate, während ein erster Sprechstundentermin häufig auch recht kurzfristig vereinbart werden kann.
Wenn Sie einen Therapieplatz bekommen, haben Sie und der·die Therapeut·in zusätzlich zu den 150 Minuten Sprechstunde weitere 2 bis 4 50-minütige Sitzungen (genannt: Probatorik) Zeit, um sich gemeinsam für oder gegen eine Therapie bei diesem·dieser Therapeut·in zu entscheiden. Auch diese Sitzungen bezahlt die Krankenkasse automatisch. Im Anschluss an die Probatorik wird, sofern das gegenseitige Einverständnis besteht, eine Psychotherapie beantragt.
Die scheinbar wichtigsten Faktoren für den Erfolg einer Psychotherapie sind die Therapiebereitschaft und Aktivität der·des Patient·in sowie die Beziehung zwischen Therapeut·in und Patient·in. Das bedeutet für Sie zweierlei. Erstens: Lassen Sie sich auf den Prozess ein und machen Sie mit, um die Therapie möglichst erfolgreich zu gestalten. Zweitens: Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl. Wenn Sie nach den ersten Sitzungen nicht den Eindruck haben, mit der/dem Therapeut·in vertrauensvoll sprechen zu können und nicht glauben, dass ein Vertrauen entstehen kann, sprechen Sie dieses Thema an und denken Sie eventuell über einen Therapeut·innenwechsel nach.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlen bis zu 100 psychotherapeutische Sitzungen. Diese werden i. d. R. schrittweise je nach Behandlungsaufwand beantragt: 12 + 12 + 36 + 40. Ihr·e Therapeut·in unterstützt Sie bei der Beantragung. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen nicht – mit Ausnahme von Terminversäumnis oder verspäteter Absage (< 48h).